Tagesmutter werden
Wenn Sie in Karben wohnen und sich für den Beruf Tagesmutter bzw. Tagesvater interessieren, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie über die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen und die beruflichen Anforderungen der Kindertagespflege und begleiten Sie bei der Entscheidungsfindung.
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und sich nach der Erstberatung durch das Kindertagespflegebüro für den Beruf Tagesmutter bzw. Tagesvater entschieden haben, können Sie Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt aufnehmen und einen Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis stellen.
Aktueller Hinweis:
Für pädagogische Fachkräfte bietet die vhs Frankfurt eine verkürzte Qualifizierung an.Die Kosten hierfür werden für angehende Tagespflegepersonen mit Wohnsitz im Wetteraukreis vom Jugendamt des Wetteraukreises übernommen. Weitere Info hierzu im Kindertagespflegebüro oder beim Jugendamt erhältlich.
hier geht es zur Webseite der vhs Frankfurt
Qualifizierung:
Wichtige Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sind die persönliche Eignung und die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme. Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Die Eignung im Sinne des § 43 SGB VIII wird im Rahmen eines Hausbesuchs durch eine Mitarbeiterin des örtlichen Jugendamts überprüft. Vom Ergebnis des Hausbesuchs ist es abhängig, ob die Antragstellerin bzw. der Antragsteller vom Jugendamt zur Qualifizierungsmaßnahme zugelassen wird.
Die Qualifizierung im Wetteraukreis umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten plus 40 Stunden Hospitation in einer Tagespflegestelle. Die Kosten für die Qualifizierung trägt das Jugendamt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des 1. Teils der Qualifizierungsmaßnahme - dieser umfasst 100 Stunden plus die Hospitation - erhalten Sie eine vorläufige Pflegeerlaubnis für 3 Plätze. Der 2. Teil der Qualifizierung findet in der Regel berufsbegleitend statt. Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Teils und ggf. einer nochmaligen Überprüfung der Räumlichkeiten wird die Pflegeerlaubnis für max. 5 Plätze erteilt.