Betreuungsformen

Tagesmutter

Eine Tagesmutter kann bis zu 5 fremde Kinder in ihrer eigenen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

 

Tagesmütter, die in Verantwortung des Jugendamtes tätig sind, haben eine Qualifizierung durchlaufen und eine Erlaubnis für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege erhalten (Pflegeerlaubnis). Die Tagesmuttertätigkeit in eigenen Räumen ist eine selbstständige Tätigkeit.

Kinderfrau

Eine Kinderfrau betreut ein Kind oder mehrere Kinder im Haushalt des/der Erziehungsberechtigten. Kinderfrauen, die in Verantwortung des Jugendamts tätig sind, haben ebenfalls eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und sich einer Eignungsfeststellung durch das Jugendamt unterzogen.

 

Kinderfrauen sind von den Eltern weisungsabhängig und stehen in der Regel in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Dabei kann es sich um ein versicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis oder um eine geringfügige Beschäftigung handeln.